
Wenn bestimmte Einnahmen auf Grund eines Bundesgesetzes nur für bestimmte Zwecke zu verwenden sind, sind die Ausgaben nach Maßgabe dieser (zweckgebundenen) Einnahmen als zweckgebundene Ausgaben zu veranschlagen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42413

Wenn bestimmte Einnahmen auf Grund eines Bundesgesetzes nur für bestimmte Zwecke zu verwenden sind, sind die Ausgaben nach Maßgabe dieser (zweckgebundenen) Einnahmen als zweckgebundene Ausgaben zu veranschlagen.…
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